Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

7. Öffentliche Finanzen

92.3249 Mo. Delalay. Generelle Steueramnestie
Mo. Delalay. Amnistie fiscale générale
93.3540 Mo Rechtskommission-NR (92.3249) (minorité Rechsteiner).
Wirksamere Ausgestaltung des Steuerhinterziehungsverfahrens
Mo Commission des affaires juridiques-CN (92.3249) (minorité Rechsteiner).
Forme plus efficace de la procédure en matière de fraude fiscale
92.304 Standesinitiative Wallis. Steueramnestie
Initiative du canton du Valais Amnistie fiscale

Bericht der Kommission des Ständerates: 10.02.1993
Bericht der Kommission des Nationalrates: 23.11.1993

93.301 Standesinitiative Jura Steueramnestie
Initiative du canton du Jura Amnistie fiscale

Bericht der ständerätlichen Kommission: 10.02.1993
Bericht der nationalrätlichen Kommission: 23.11.1993

Ausgangslage

Am 17. Juni 1992 reicht Ständerat Delalay (C, VS) eine Motion ein, in der er den Bundesrat ersucht, die gesetzlichen Bestimmungen für eine generelle Steueramnestie vorzubereiten, die sich auf Bundes-, Kantons und Gemeindesteuern erstreckt. In diesen Bestimmungen sollen der Zeitpunkt für die Amnestie zwischen 1993 und 1997 festgelegt sowie die Voraussetzungen und die Auswirkungen definiert werden. Als Begründung führt der Motionär an, dass eine bessere Einhaltung der Steuergesetze auch zur Sanierung der Finanzenlage beitrage. Die Amnestien von 1945 und 1969 hätten diesbezüglich positive Ergebnisse gezeitigt, und eine Amnestie pro Generation (alle 25 Jahre) liesse sich also rechtfertigen.

Am 17. Juli 1992 verlangt der Kanton Wallis mit einer Standesinitiative die Anordnung einer Steueramnestie, die sich für die Bundessteuern auf die ganze Schweiz erstreckt und auch für die Kantone angeordnet werden soll, welche dies - gestützt auf ihre eigene Gesetzgebung - wünschen.

Am 18. Januar 1993 reicht auch der Kanton Jura "angesichts der sehr grossen Defizite der öffentlichen Haushalte (Bund, Kantone, Gemeinden) und der enormen Summen auf Treuhandguthaben, unter anderem auch im Ausland, die steuerlich nicht deklariert sind", eine Standesinitiative mit dem Ziel einer neuen Steueramnestie ein.

Verhandlungen

SR 01.03.1993 AB 1993, 3
NR 18.03.1994 AB 1994, 549

Im Frühling 93 nahm der Ständerat die Motion Delalay mit 28 gegen 10 Stimmen an - entgegen der Stellungnahme seiner Kommission und des Bundesrates. Die Vertreter der Amnestie unterstrichen den Erfolg der früheren Amnestien und den finanziellen Ertrag einer solchen Massnahme. Für die Gegner, deren Argumentation von Petitpierre (R, GE) als Sprecher der Kommission zusammengefasst wurde, macht eine Steueramnestie die Steuerhinterziehung zur Gewohnheitssache und bedeutet eine Verletzung des Gleichheitsprinzips. Nach der Annahme der Motion beschloss der Rat, die zwei Standesinitiativen abzuschreiben.

Bundesrat Stich, der die Motion auch im Nationalrat bekämpfte, erinnerte daran, dass eine Amnestie einen Bruch der Rechtsordnung bedeute und schlussendlich auf die Anerkennung der Unfähigkeit des Staates hinauslaufe, Steuerdelikte nachzuweisen und wirkungsvoll sanktionieren zu können. Er erklärte sich hingegen bereit, eine Motion einer Kommissionsminderheit entgegenzunehmen, die als Alternative zu einer Amnestie vorgestellt wurde. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, wirkungsvollere Massnahmen für den Kampf gegen die Steuerhinterziehung vorzuschlagen. Der Bundesrat konnte keine Mehrheit gewinnen: in einer Abstimmung unter Namensaufruf wurde die Amnestie mit 95 gegen 87 Stimmen, bei 3 Enthaltungen, angenommen und die Minderheitsmotion mit 91 gegen 89 Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt. Die Standesinitiativen der Kantone Wallis und Jura wurden abgeschrieben.

94.426 Parlamentarische Initiative (Delalay). Allgemeine Steueramnestie
Initiative parlementaire (Delalay). Amnistie fiscale générale

Bericht der ständerätlichen Kommision: 29.05.1995

Am 7. Oktober 1994 reicht Ständerat Delalay (C, VS) eine parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs ein, die von 27 Mitunterzeichnern unterstützt wird. Darin wird dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, in den Jahren 1995 bis 1999 eine einmalige Steueramnestie durchzuführen, die sich auf Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden erstreckt. Die Bundesgesetzgebung soll den Zeitpunkt der Amnestie festlegen und deren Voraussetzungen und Wirkungen bestimmen. Der Urheber begründet die Einreichung seiner Initiative mit dem Zögern und der Langsamkeit, mit der der Bundesrat die Beschlüsse des Parlaments in dieser Sache umsetze.

Verhandlungen

SR 14.06.1995 AB 1995, 610

Im Sommer 95 beschloss der Ständerat mit 28 gegen 7 Stimmen der Initiative Folge zu geben. Die Verfechter einer Amnestie verlangten eine "richtige" Amnestie. Sie kritisierten den Entwurf des Bundesrates, den dieser am 29. März 95 in die Vernehmlassung gegeben hatte. Darin war vorgesehen, die Steuerhinterzieher zwar von allen Strafen zu befreien, sie aber die Nachsteuern bezahlen zu lassen. Der Ständerat zeigte so seine Entschlossenheit und behielt sich vor, das Dossier wieder zu übernehmen.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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